Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hausmeisterservice & Renovierungsarbeiten
Plietsch Handwerk Schortens – Inhaber Patrick Dartsch
§1 Geltungsbereich & Qualitätsversprechen
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Hausmeister-, Renovierungs- und Instandhaltungsleistungen.
Unser Anspruch ist eine saubere, fachgerechte und termintreue Ausführung aller Arbeiten zu transparent kalkulierten Preisen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsschluss & Rechtsgrundlage
Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreisangebot gekennzeichnet sind.
Angebote sind 14 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung
Unterzeichnung des Angebots
oder Beginn der Arbeiten.
Rechtsgrundlage ist das Werkvertragsrecht gemäß §§ 631 ff., § 650 BGB.
§3 Preise, Vergütung & Abschlagszahlungen
Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung als Festpreis oder nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Material-, Entsorgungs-, Fahrt- und Nebenleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§4 Materialpreis- und Kostenänderungen (Unternehmerschutz)
Sollten sich Material- oder Einkaufspreise nach Vertragsschluss unvorhersehbar erheblich erhöhen (z. B. durch Lieferengpässe oder Marktveränderungen), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, sofern zwischen Angebot und Ausführung mehr als 4 Wochen liegen.
Der Auftraggeber wird hierüber vor Ausführung informiert.
§5 Kostenvoranschläge & Mehrarbeiten
Kostenvoranschläge sind unverbindliche Kalkulationen.
Bei absehbarer Überschreitung von mehr als ca. 15 % erfolgt unverzügliche Information an den Auftraggeber.
Unvorhersehbare Mehrarbeiten (z. B. verdeckte Mängel, Feuchtigkeit, nicht tragfähige Untergründe, Altlasten) werden nach Aufwand berechnet.
Zusatz- und Änderungsarbeiten bedürfen keiner gesonderten Schriftform, wenn sie mündlich beauftragt und ausgeführt werden.
§6 Leistungsumfang & Nebenarbeiten
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
Technisch notwendige Nebenarbeiten (z. B. Grundierung, Abdeckarbeiten, Kleinmaterial, Befestigungsmaterial, Sockelleisten) gelten als vereinbart, sofern sie zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind.
Trocknungs- und Standzeiten gelten nicht als Arbeitszeit, können jedoch die Projektdauer beeinflussen.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat:
den Arbeitsbereich frei zugänglich zu übergeben
Strom- und Wasseranschlüsse bereitzustellen
wertvolle oder empfindliche Gegenstände zu sichern
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Vorbereitung werden gesondert berechnet.
§8 Termine & Ausführungsfristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Witterung, Materialengpässe, Krankheitsfälle oder unvorhersehbare Umstände berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
Vertragsstrafen werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§9 Abnahme & Gefahrübergang
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten.
Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn sie in Gebrauch genommen wurde oder keine wesentlichen Mängel gerügt werden.
Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Auftragnehmer hat stets das Recht zur Nachbesserung.
Silikon- und Acrylfugen gelten als Wartungsfugen gemäß DIN 52460 und unterliegen keiner dauerhaften Gewährleistung.
Für vom Auftraggeber gestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.
§11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§12 Fotodokumentation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach der Ausführung der Arbeiten Fotografien zur Dokumentation anzufertigen.
Diese dienen ausschließlich Beweis- und Dokumentationszwecken. Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
§13 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 288 BGB.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten bei Zahlungsverzug einzustellen.
§14 Bau-Notfall, versteckte Mängel & Altbaurisiko
Bei Renovierungs-, Umbau- und Instandhaltungsarbeiten im Bestand können verdeckte oder nicht erkennbare Mängel auftreten (z. B. Feuchtigkeit, marode Leitungen, nicht tragfähige Untergründe, verdeckte Schäden, statische Probleme, Altlasten, nicht normgerechte Vorarbeiten).
Werden während der Ausführung solche Umstände festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt:
die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort zu unterbrechen,
notwendige Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen,
und eine gesonderte Nachtragskalkulation zu erstellen.
Daraus entstehende Mehrkosten sowie Terminverschiebungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf vorhandene Altbausubstanz oder verdeckte Mängel zurückzuführen sind, die bei Angebotsstellung nicht erkennbar waren.
Sicherheitsrelevante Sofortmaßnahmen gelten als beauftragt, wenn sie zur Gefahrenabwehr oder Substanzerhaltung erforderlich sind.
§15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.